Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Unfall-Checkliste / Biken im Herbst und Winter
15.09.2022 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe Freunde des gepflegten Fahrens, alle paar Sekunden ereignet sich auf Deutschlands Straßen ein Unfall. Selbst für den routiniertesten Fahrer ist die Gefahr, unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, hoch. Für uns steht deine Sicherheit an erster Stelle, deshalb möchten wir dich auch auf unliebsame Eventualitäten bestmöglich vorbereiten: Das richtige Verhalten am Unfallort kann und will gelernt sein! Unsere Checkliste hilft dir, im Ernstfall die Ruhe zu bewahren und Schritt für Schritt angemessen zu agieren. Motorräder sind in erster Linie Freizeitfahrzeuge. Deshalb lassen viele Biker ihre Maschinen in der Garage überwintern, bis das Frühjahr wieder mit angenehmerem Ausflugswetter lockt. Wenn du auch in der kalten Jahreszeit nicht auf dein Motorrad verzichten kannst oder willst, helfen dir unsere Tipps in diesem Monat, auch bei widrigen Bedingungen sicher ans Ziel zu kommen.
Mehr erfahren >Was gilt denn nun ? 2 oder 3 G-Regel
27.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWSAb sofort auch in Fahrschulen... 2G-Regel Laut der Corona-VO des Landes Nordrhein-Westfalen in der vom 24.11.2021 gültigen Fassung wird ab sofort die 2G-Regel in der Fahrausbildung eingeführt.Für die Fahr-Ausbildung gelten folgende Bedingungen: Sofern die Fahrerlaubnis nicht für die Berufsausübung oder für den Schulbesuch benötigt wird, fällt diese grundsätzlich unter die Freizeitgestaltung und ist damit nur immunisierten (geimpft oder genesen) Personen gestattet. Bitte unbedingt einen Nachweis bei jeglichem Kontakt zur Fahrschule mitbringen! Mit Blick auf die hohen Kosten beim Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen bereits begonnene praktische Ausbildungen bei nicht immunisierten Personen fortgesetzt und die Prüfung absolviert werden, sofern diese Personen während der Ausbildung und der Prüfung durchgehend eine FFP2-Maske tragen und getestet sind. Nicht-Immunisierte Interessenten nehmen bitte Online Kontakt zu uns auf Hier geht´s zum Kontaktformular Bitte bleibt gesund euer Motoschoolteam
Mehr erfahren >Testpflicht wird eingeführt !
03.06.2021 | FAHRSCHUL-NEWSGem. der Neufassung der Corona-VO des Landes Nordrhein-Westfalen in der vom 28.05.2021 gültigen Fassung wird ab sofort eine Testpflicht für alle Teilnehmenden an einer Fahrerlaubnisprüfung oder theoretischen/praktischen Fahrausbildung eingeführt . Für den Negativtestnachweis gelten gem. § 7 der VO folgende Bedingungen: • die Testvornahme darf bei Inanspruchnahme des Angebots max. 48 Stunden zurückliegen • das Testergebnis muß von einer zugelassenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt sein Genesene oder vollständig Geimpfte sind bei Vorlage entsprechender Nachweise gem. § 3 Abs. 3 der VO von der Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtestnachweises ausgenommen. Bitte bleibt gesund euer Motoschoolteam
Mehr erfahren >Yes :-) es geht weiter...
07.03.2021 | FAHRSCHUL-NEWSENDLICH IST ES SO WEIT! WIR DÜRFEN UNSERE TÜREN WIEDER FÜR EUCH ÖFFNEN!🎉 Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass unsere Fahrschultüren wieder für euch geöffnet sind.Der erste Schritt in Richtung Normalität ist damit getan! Um jedoch weiterhin pflichtbewusst in diesen Zeiten zu agieren, gibt es auch bei uns in der Fahrschule zu beachtende Hygienemaßnahmen: o Kein Händeschütteln zur Begrüßung 🙋 o Bei uns gilt Mund- und Nasenschutzpflicht 😷 o Stets nur 1 Person im Büro o Stets nur 2 Personen im Beratungsgespräch (Schüler + 1 Elternteil) ✌️ o Bitte vereinbare vorab einen Termin mit uns o Mindestabstand von 1,5 Metern ↔️ Theorieunterrichte/Kurse o Unsere Kurse finden vorerst nur ONLINE statt Fahrstunden o Im Fahrzeug gilt FFP 2 Maskenpflicht 😷 o Nur Fahrlehrer,Fahrschüler oder Prüfer im Schulungsfahrzeug ✌ o Nach jeder Fahrstunde wird desinfiziert Zweirad-Ausbildung o Leihbekleidung kann aus gegebenem Anlass nicht angeboten werden Simulator-Ausbildung o Hier gilt ebenfalls Mund- und Nasenschutzpflicht 😷 o Bei jedem Wechsel werden die Nutzflächen von uns desinfiziert Solltet ihr Fragen haben, könnt ihr uns wie gewohnt über unsere bekannten Kanäle erreichen! Los gehts! Wir freuen uns auf euch!
Mehr erfahren >WIR SIND FÜR EUCH DA
04.03.2021 | FAHRSCHUL-NEWSEs geht wohl wieder los...:-) Gestern (Mittwoch 03.03.21) fand die MPK der Länder statt. Die Beschlüsse der Konferenz müssen nun in NRW umgesetzt werden. Wir gehen davon aus das wir nächste Woche wieder starten werden...Es ist Licht am Ende des Tunnels. Wir halten euch auf dem laufenden sobald die CorSchVo für NRW veröffentlicht wurde Bleibt zuversichtlich :-) Euer Motoschool-Team
Mehr erfahren >Neufassung der Automatikregelung
15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENEine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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